Richtlinien zum Walter Schulz-Preis
§ 1
Der Preis trägt zum ehrenden Gedenken an den langjährigen und verdienstvollen Vorsitzenden des Kreissportbundes Herford e.V. den Namen "Walter Schulz-Preis".
§ 2
Über die Höhe des Preisgeldes entscheidet das Präsidium.
§ 3
Der Walter Schulz-Preis wird jährlich für herausragende ehrenamtliche Leistungen auf dem Gebiet des Sports verliehen.
§ 4
Zur Verleihung können Einzelpersonen oder Vereine vorgeschlagen werden.
§ 5
Vorschläge können vom Präsidium des Kreissportbundes Herford, dem Kreissportausschuss, den Stadt- und Gemeindesportverbänden im Kreis Herford, den Vereinen sowie aus dem Kreis der Sponsoren eingereicht werden.
§ 7
Über die Verleihung entscheidet ein Kuratorium.
§ 8
Das Kuratorium besteht aus einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des KSB Herford, dem Landrat des Kreises Herford und einem Vertreter aus dem Kreis der Sponsoren.