"Ausdauer wird früher oder später belohnt – meistens aber später." (Wilhelm Busch)
"Teilnehmen ist wichtiger als siegen." (Pierre Baron de Coubertin)
"Je schwieriger ein Sieg, desto größer die Freude am Gewinnen." (Pelé)

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mich zu einem Sportkurs anmelden?
Anmeldungen werden nur in schriftlicher Form angenommen. Sie können sich über unsere Internetseite www.ksb-herford.de/sportangebote informieren und direkt anmelden. Es liegen auch Anmeldebögen in unserer Geschäftsstelle bereit, die Sie gerne telefonisch unter 05221 13-1436 oder per Mail unter sportangebote(at)ksb-herford.de anfordern können.

 

Wie kann ich mich zu einer Qualifizierungsmaßnahme anmelden?
Anmeldungen werden nur in schriftlicher Form angenommen. Sie können sich über unsere Internetseite www.ksb-herford.de/sportangebote oder über die Internetseite des Landessportbundes NRW www.meinsportnetz.nrw informieren und anmelden.

 

Kann ich mich von einem Kurs wieder abmelden?
Ja!
Sie können sich schriftlich bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei abmelden.

 

Kann ich mich von einer Qualifizierungsmaßnahme wieder abmelden?
Ja!
Sie können sich schriftlich bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei abmelden.

 

Was kostet es, wenn ich mich von einem Kurs abmelde?
Bis 14 Tage vor Kursbeginn ist die Abmeldung kostenfrei. Bei Stornierungen zwischen 13 Tagen und einem Tag vor Kursbeginn zahlen Sie 50% der Kursgebühr (mind. 30,00 €). Ab Kursbeginn zahlen Sie die komplette Kursgebühr.

 

Was kostet es, wenn ich mich von einer Qualifizierungsmaßnahme abmelde?
Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn ist die Abmeldung kostenfrei. Bei Stornierungen zwischen 13 und drei Tagen vor Lehrgangsbeginn zahlen Sie 50% der Kursgebühr (mind. 30,00 €). Ab Lehrgangsbeginn zahlen Sie die komplette Gebühr.

 

Wird der Schein „Erste-Hilfe am Kind“ für die Übungsleiter:in-Lizenz anerkannt?
Nein!
Bitte beachten Sie, dass Sie als Übungsleiter:in eine große Verantwortung in der Sporthalle übernehmen und im Fall eines Notfalls sehr gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe erforderlich sind.
Somit ist eine Erste-Hilfe-Grundausbildung (Lehrgang) mit neun Lerneinheiten Voraussetzung für die Erteilung der Übungsleiter:in-Lizenz, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Wir empfehlen im Anschluss alle zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung (Training), um die Kenntnisse in regelmäßigen Abständen aufzufrischen.
Liegt Ihre Grundausbildung mehrere Jahre zurück und Sie frischen Ihre Kenntnisse bereits alle zwei Jahre mit weiteren 9 Lerneinheiten auf, so wird dieser Nachweis (ebenfalls nicht älter als zwei Jahre) von uns akzeptiert.

 

Kann ich den Hospitationsbericht und den Erste-Hilfe-Schein nachreichen?
Ja!
Sie haben die Möglichkeit Ihre Nachweise auch nach der Beendigung des Lehrgangs nachzureichen. In der Regel sollten diese 14 Tage nach dem letzten Termin der Übungsleiter:in-Ausbildung eingereicht werden. Bei Verzögerungen sprechen Sie uns bitte an.

 

Wie lange ist eine Übungsleiter:in C-Lizenz gültig?
Eine Übungsleiter:in C-Lizenz muss alle vier Jahre verlängert werden.

 

Wie lange ist das Basismodul der Übungsleiter:in-Ausbildung gültig?
Zwei Jahre.

 

Was mache ich, wenn meine Übungsleiter:in-C-Lizenz abgelaufen ist?
Bitte sprechen Sie uns oder den LSB NRW unter der Service Hotline 0203 7381-777 an. Die Ablaufzeit der Lizenz bestimmt, ob diese reaktiviert werden kann oder erneut eine komplette Ausbildung absolviert werden muss.

 

Dürfen wir unser Kind während des Schwimmkurses begleiten?
Schwimmkurse für Kinder finden ohne Eltern statt.