"Das Steueränderungsgesetz hat viele Vorteile für Sportvereine im Gepäck - und das bereits ab dem 01.01.2026"
Ab 1. Januar 2026 treten mit dem Steueränderungsgesetz wichtige Erleichterungen für Sportvereine in Kraft. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, das Ehrenamt zu stärken und Vereinen mehr finanziellen Spielraum zu geben.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Mehr steuerfreier Spielraum
Freigrenze für wirtschaftliche Tätigkeiten steigt von 45.000 auf 50.000 Euro.
Gilt u. a. für Vereinsfeste, Werbung, Bewirtung oder Fanartikel.
Höhere Pauschalen für Ehrenamtliche
Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro (statt 3.000).
Ehrenamtspauschale: 960 Euro (statt 840).
Besserer Haftungsschutz
Ehrenamtliche haften künftig nur noch bis 3.300 Euro Vergütung pro Jahr.
Weniger persönliches Risiko bei unbeabsichtigten Schäden.
Weniger Bürokratie bei der Mittelverwendung
Freigrenze steigt auf 100.000 Euro Jahreseinnahmen.
Kleine und mittlere Vereine müssen die zeitnahe Mittelverwendung nicht mehr nachweisen.
Einfachere Buchführung
Bis 50.000 Euro Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit keine aufwendige steuerliche Aufteilung nötig.
Deutlich geringerer Verwaltungsaufwand.
Photovoltaik rechtssicher
Solaranlagen auf Vereinsdächern gefährden die Gemeinnützigkeit nicht.
Einspeiseerlöse bleiben wirtschaftliche Einnahmen und können steuerpflichtig sein.
E-Sport wird gemeinnützig
Ab 2026 als gemeinnütziger Zweck anerkannt.
Keine Gleichstellung mit klassischem Sport.
Das bedeutet, die Reform bringt mehr Geld, mehr Sicherheit fürs Ehrenamt, weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit.
Für viele Vereine heißt das: mehr Freiraum und bessere Bedingungen für Engagement im Sport.